Studierende, welche bereits eine medizinische oder therapeutische Ausbildung abgeschlossen haben, können die Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL) vor Beginn der Ausbildung beantragen. Dazu ist eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Der Antragssteller muss mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen) den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen erbringen.
Die vorgelegten Dokumente werden nach folgenden Kriterien geprüft:
- Vollständigkeit
- Authentizität
- Aktualität / Kompetenzen
- Eignung / Qualifikation / Prüfung
- Qualität des Anbieters